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Fertigstellungs- und Ausführungsgarantien NAS garantiert zugunsten von Auftraggebern für die Erbringung von vereinbarten Leistungen. Kann der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommen, tritt NAS in diese ein und entschädigt die Auftraggeber vereinbarungsgemäss. Damit übernimmt NAS die Rechte an diesen Vorhaben, und es obliegt der alleinigen Beurteilung von NAS, das geplante Vorhaben fertig zu stellen oder zu verwerten, um einen möglichen Schaden zu minimieren.
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