Fertigstellungs- und Ausführungsgarantien
NAS garantiert zugunsten von Auftraggebern für die Erbringung von vereinbarten Leistungen. Kann der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommen, tritt NAS in diese ein und entschädigt die Auftraggeber vereinbarungsgemäss. Damit übernimmt NAS die Rechte an diesen Vorhaben, und es obliegt der alleinigen Beurteilung von NAS, das geplante Vorhaben fertig zu stellen oder zu verwerten, um einen möglichen Schaden zu minimieren.

     
   

Kreditausfallbürgschaften
Mit Kreditausfallbürgschaften stellt NAS die Rückführung von Krediten sicher. Wenn Darlehensnehmer ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, übernimmt NAS diese im Rahmen des vereinbarten Umfanges.

     
   

Bietungs- und Submissionsgarantien
NAS garantiert die Leistungen, die gemäss Submissionsbedingungen fällig werden. Kann der Bieter nach dem Zuschlag den Vertrag nicht einhalten, übernimmt NAS die entsprechenden Verpflichtungen.

     
   

Bilanzgarantien und -hinterlegungen
NAS unterlegt Bilanzpositionen werthaltig, um die Bonität von Unternehmen zu verbessern.